Eigentumssrecht an Hilfsmittel (Hilfsmittel)

garda, Berlin, Monday, 19.02.2018, 07:32 (vor 2229 Tagen) @ ciralifan

Hallo Ciralifan

Frage an die Gemeinde: Wenn einem Mitarbeiter durch das Integrationsamt ein Hilfsmittel ( Mobilitätshilfe )zugestanden und zu 3/4 vom IA bezuschusst und 1/4 plus MwSt.vom AG getragen wurde, vor ca. 6 Jahren. Wer hat das Eigentum an dem Hilfsmittel ?

Was für eine "Mobilitätshilfe" ist hier gemeint? Wird sie nur im Betrieb des Arbeitgebers eingesetzt oder auch auf Wegstrecken außerhalb?

Der AG verwies auf mehrfache Nachfrage auf seinen damaligen Anteil und will das Hilfsmittel bislang nicht "freigeben"
Meiner Ansicht nach ist die Rechtslage eindeutig, was könnt ihr beisteuern ?

Schön wäre es.

Hier meine weiteren Gegenfragen:

Ist die Abschreibungsfrist abgelaufen? Wenn ja, beträgt der Restwert 1 € und es sollte keine Probleme geben, wenn nein kann der Arbeitgeber das nicht so einfach weggeben, sondern müsste es zum buchhalterischen Restwert plus MWST verkaufen. Der Beschäftigte müsste sonst bei einer Schenkung des Restwertes den geldwerten Vorteil möglicherweise versteuern.

Warum kommt es plötzlich auf das Eigentum an, also welche Rechtsfragen hängen an deiner Frage noch dran?

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


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