Verflegung bei Seminaren (Allgemeines)

knorpeli, Monday, 12.03.2018, 14:34 (vor 3146 Tagen) @ Ironie

Hallo und guten Tag!
...die vedammte "Haushaltsersparnis"!!:-(

Zusätzliche Aufwendungen für Getränke, Essen, ect. gehören zu den Kosten der persönlichen Lebensführung und sind deshalb nicht erstattungsfähig (BAG v. 15.6.1976 – 1 ABR 81/74). Hat ein Arbeitnehmer durch eine längere Dienstreise eigene Aufwendungen z. B. bezüglich häuslicher Verpflegung und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erspart (Haushaltsersparnis), so können die zu erstattenden Aufwendungen für Verpflegung und Übernachtung auf der Grundlage der Sätze des § 2 Abs. 1 u. 3 der Sozialversicherungsentgeltordnung (SvEV) gekürzt werden. Dies gilt nicht, wenn auf der Grundlage einer betriebliche Reisekostenregelung oder nach steuerlichen Pauschbeträgen abgerechnet wird (BAG v. 29.4.1975 - 1 ABR 40/74).

Schönen Gruß


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