Verflegung bei Seminaren (Allgemeines)

gunnar, Tuesday, 13.03.2018, 14:11 (vor 3145 Tagen) @ Ironie

Hallo Kollegin,
ich verstehe nicht warum du nicht den Seminaranbieter mit diesem Thema konfrontierst.

Zum Thema Anwalt schau doch mal unter A-Z unter Beschlussverfahren.

Außerdem kann man hier schon von einer Behinderung nach § 179 SGB IX ausgehen.

Gunnar


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion