Verflegung bei Seminaren (Allgemeines)
Guten Morgen,
Hallo,
wenn es also soweit rechtens ist, dann wird die Konsequenz für mich sein,
dass ich schlichtweg keine Seminare mehr besuchen werde; von fast
150 Euro ernähre ich mich zwei Wochen lang, solche "Sonderausgaben"
kann ich mir nicht mal eben so leisten.
hättest Du sorgfältig gelesen, hättest Du erkennen können, daß der volle Abzug der Verpflegungskosten so pauschal nicht rechtmäßig war.
Entweder müssen zumindest die Sätze der betrieblichen Reisekostenregelung (falls vorhanden) erstattet werden oder aber es darf von den Verpflegungskosten jeweils nur eine Haushaltserparnis abgezogen werden.
Die Grundsätze dieses Urteils
https://www.jurion.de/urteile/bag/2007-03-28/7-abr-33_06/
gelten auch für eine SBV in einem Betrieb nach BetrVG.
Also mach Dich mal schlau bei einem Anwalt. Und falls eine RK-Regelung bei Euch noch nicht vorhanden ist, trete mal dem BR in den A..., damit er das mal baldmöglichst mit dem AG regelt.
Ironie
--
&Tschüß
Wolfgang