Urlaubsanspruch wegen langer Erkrankung (Allgemeines)

lunos1961, Fürth, Wednesday, 14.03.2018, 08:52 (vor 3144 Tagen)

Guten morgen,

Eine Kollegin war das ganze Jahr 2017 bis einschließlich zum 31.03.2018 erkrankt. Sie konnte also ihren Jahresurlaub und Schwerbehindertenurlaub bis zum Ende des Übertragungszeitraumes nicht nehmen.

Wann verfällt der Urlaub für 2017? Wir SBV sind der Meinung das dieser Urlaub erst am 31.03.2019 verfällt (15 Monate- Regel)

Beste Grüße Norbert


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