Urlaubsanspruch wegen langer Erkrankung (Allgemeines)
Moin Moin Lunos,
soviel ich weiß und so ist auch bei uns die Regelung, verfällt der tarifliche Urlaub je nach Tarifvertrag. Bei uns ist das zum 31.03.des Folgejahres, wobei eine Verlängerung bis Ende Mai beanragt werden kann. Bis dahn muss der Urlaub angetreten sein, d.h. der erste Urlaubstag muss spätestens der 31.05.2018 sein, damit der Urlaub 2017 noch voll genommen werden kann. Der gesetzliche Urlaubsanspruch von 20 Tagen verfällt erst nach 15 Monaten, da.h. zum 31.03.2019 für 2017. Der Schwerbehindertenurlaub verfällt wie der tarifliche Urlaub.
Man muss eigentlich bis Ende des laufenden Jahres die Übertragung des Urlaubs in das nächste Jahr beantragen, dies sehen Betriebe und Dienststellen mehr oder weniger streng, sonst kann der Urlaub auch schon eher verfallen.
Liebe Grüße
Hendrik