Urlaubsanspruch wegen langer Erkrankung (Allgemeines)

lunos1961, Fürth, Friday, 16.03.2018, 07:50 (vor 3142 Tagen) @ lunos1961

Guten morgen,
vielen Dank für die Antworten.

Nach Anfrage bei Verdi habe ich folgende Mitteilung bekommen.
Der Anteil tariflicher Urlaub (TÖVD §26) der aus 2017 besteht und bis 31.03.2018 nicht genommen werden kann (wegen weiter bestehender Erkrankung), verfällt. Hier hätte ein Antrag auf Verlängerung bis 31.12.2017 gestellt werden müssen.
Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch und der Schwerbehindertenurlaub aus 2017 bleibt bis 31.03.2019 bestehen und muss in diesem Zeitraum genommen werden.

Beste Grüße Norbert


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