Urlaubsanspruch wegen langer Erkrankung (Allgemeines)

garda, Berlin, Friday, 16.03.2018, 08:43 (vor 3142 Tagen) @ Hendrik1

Der Schwerbehindertenurlaub verfällt wie der tarifliche Urlaub.

Hallo Hendrik,

soweit fast alles richtig und deswegen nur damit das hier nicht so stehen bleibt: dies ist falsch, der SB-Urlaub ist ebenfalls ein gesetzlicher Urlaub und verfällt wie jeder andere gesetzliche Urlaub. Eine tarifliche Verkürzung ist nicht möglich, dazu gibt es auch Rechtsprechung, ohne das ich jetzt sofort ein Urteil reinkopieren könnte.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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