Betriebratswahl und Schwerbehindertenwahl (Wahlen)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 05.04.2018, 14:21 (vor 2212 Tagen) @ Constantin

Moin Moin Constantin,

da ja der Rentenantrag noch läuft ist er "nur" langzeitkrank und zählt er meines Wissens nach zu dem wahlberechtigten Personenkreis. Wenn er über die Wahl nicht informiert wurde, dann sollte er sich anwaltlich beraten lassen, ob dieses ausreicht, um juristisch gegen die Wahl vorzugehen. Allerdings würde er sich damit keine Freunde im Betriebsrat machen, was sich unter Umständen für ihn negativ auswirken könnte, wenn er nach der Rente oder bei Ablehnung derselben wieder in das Arbeitsleben zurückkehren möchte.

Liebe Grüße

Hendrik


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