Betriebratswahl und Schwerbehindertenwahl (Wahlen)

Cebulon, Thursday, 05.04.2018, 21:45 (vor 2211 Tagen) @ Constantin

Ist das rechtens, das er nicht benachrichtigt wird bei Wahlen?

Hallo, stand er denn nicht in der Wählerliste? Rein wahlordnungsrechtlich wäre hier so oder so nicht vorgeschrieben, dass er von dem Wahlvorstand "benachrichtigt" wird. Ausnahmen würden nur für die in § 24 Abs. 2 WO genannten Fälle gelten.

lange erkrankt und seit Januar ausgesteuert und weiter arbeitsunfähig...

Nach dem Wortlaut dieser Wahlordnung umfasst das nicht, dass ein Arbeitnehmer "ausgesteuert und weiter arbeitsunfähig ist ..." Der § 24 Abs. 2 WO umfasst insbesondere Fälle wie Außendienst, Telearbeit und Heimarbeit.

Gruß,
Cebulon


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