Betriebratswahl und Schwerbehindertenwahl (Wahlen)
natürlich ist es nicht rechtens, dass er nicht benachrichtigt wurde.
Hallo, woraus soll sich denn hier eine solche Pflicht ergeben? Und welche Rechtsnorm wurde verletzt?Gruß,
Cebulon
Hey,
okay. Es wäre vorab die Frage zu klären, ob er auf der Wählerliste stand und wie die Wahl organisatorisch abgelaufen ist.
Eventuell liegt ein Verstoß gegen eine ordnungsgemäße Wählerliste vor.
VG
Hotte
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."