Betriebratswahl und Schwerbehindertenwahl (Wahlen)

Hotte, Stuttgart, Thursday, 05.04.2018, 15:09 (vor 2207 Tagen) @ Constantin

Hallo zusammen
ich hätte eine grundsätzliche Frage bezüglich von Wahlen, sei es BR oder SBV Wahlen.
Problem:
Arbeitnehmer, selbst schwerbehindert 80 % ist lange erkrankt und seit Januar ausgesteuert und weiter arbeitsunfähig...
War in Reha, nun wurde die Erwerbsminderungsrente beantragt, aber noch nicht entschieden.
Nun waren beim AG vor Ostern BR Wahlen, er wurde dabei nicht benachrichtigt, weder per Post noch per Mail / Telefonat / Briefwahl oder dergleichen.
Er hätte aber gerne gewählt.
Noch zählt er als Arbeitnehmer in der Firma, obwohl bekannt wurde, dass der AG schon sein Mail Account gelöscht hat.
Ist das rechtens, das er nicht benachrichtigt wird bei Wahlen und er so behandelt wird als gehöre er nicht mehr zur Firma?
Wenn ja, was kann der Arbeitnehmer tun?
Grüße an alle...

Hey,
natürlich ist es nicht rechtens, das er nicht benachricht wurde. Da hat der Wahlvorstand erheblich gepennt.
Wenn er mind. 2 Mitstreiter findet, kann er innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe vom Wahlergebnis Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
siehe dazu: https://dejure.org/gesetze/BetrVG/19.html

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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