Darf MA mit 30 GdB an Schwerbehindertenversammlung teilnehmen? (Allgemeines)

Pernille, Monday, 09.04.2018, 20:36 (vor 2202 Tagen)

Ein Mitarbeiter hat ein Feststellungsbescheid und hat 30 GdB. Dieser Mitarbeiter hat noch keine Gleichstellung.
Leider habe ich aus Versehen diese Person zu der Schwerbehindertenversammlung, da ich dachte, er hatte schon eine Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit erhalten.

1) Ist es korrekt, dass er nicht teilnehmen darf? Wenn ja, wie kann ich ihm höflich ausladen?

Eine Andere Frage. In der Schwerbehindertenversammlung möchte ich etwas zu Krankheitsdaten sagen, nämlich dass ich vorhabe, Einsicht zu nehmen, weil ich wissen will ob eine höhere Krankheitsstand bei uns im Unternehmen besteht (als der Landesdurchschnitt). Ich glaube einen klaren Tendenz erkannt zu haben, weil sich die Leute im Outlook-Kalender eintragen. Ist das korrekt, dass die SBV in allgemeine Krankheitsdaten bekommen kann, oder kann das nur der BR? Wenn meine Nase für diese Sache korrekt ist, hat es Konsequenzen für die Schwerbehinderten Mitarbeiter haben: Die Firma ist wahrscheinlich zu dünn besetzt und hat ein zu hohem Krankenstand. Ist meine gegen diesen Hintergrund Vorgehensweise ratsam?


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