Darf MA mit 30 GdB an Schwerbehindertenversammlung teilnehmen? (Allgemeines)

Pernille, Monday, 09.04.2018, 22:17 (vor 2208 Tagen) @ Hendrik1

Hat er eine Gleichstellung beantragt? Läuft noch ein Widerspruchsverfahren gegen den GdB?
Wenn einer dieser Fälle zutrifft, dann ist die Frage, wie Eure Fima mit dem Status "laufendes Antragsverfahren" umgeht? <

Der Mitarbeiter hatte vor Monaten ein Wiederspruch eingelegt. Darauf hin hatten wir zusätzliche Informationen beigefügt und eine gründliche Beschreibung über die Krankheiten und Beschwerden. Der Mitarbeiter hatte dies noch nicht eingereicht. Er hat nur den Wiederspruch eingelegt aber dann keine Informationen nachgeliefert.

Ein anderer Mitarbeiter wurde von 50 GdB auf 30 GdB runtergestuft. Er fragte auch ob er teilnehmen durfte.


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