Darf MA mit 30 GdB an Schwerbehindertenversammlung teilnehmen? (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 09.04.2018, 21:59 (vor 2180 Tagen) @ Pernille

Hallo,

da (nach meiner Erinnerung) in deinem Betrieb BetrVG gilt, sind auch die allgemeinen Grundsätze des BetrVG anwendbar.
Für die Versammlung der sb AN ist u.a. § 42 BetrVG zu berücksichtigen,
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__42.html
der klar das Prinzip der "Nichtöffentlichkeit" einer Versammlung definiert. Für die Versammlung der sb AN bedeutet dies, daß nur die sb und gleichgestellten AN ein Teilnahmerecht haben (von Ausnahmen wie zB GL, Referenten etc. abgesehen)
Ein AN, der die Voraussetzungen nicht erfüllt, darf grundsätzlich nicht teilnehmen - auch nicht als "Gast". Eine wie auch immer geartete "Grauzone" sehe ich da nicht.
Du wirst also den irrtümlich eingeladenen AN wieder förmlich ausladen müssen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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