Darf MA mit 30 GdB an Schwerbehindertenversammlung teilnehmen? (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 10.04.2018, 16:24 (vor 2202 Tagen) @ Pernille

Hallo,


Der Mitarbeiter hatte vor Monaten ein Wiederspruch eingelegt. Darauf hin hatten wir zusätzliche Informationen beigefügt und eine gründliche Beschreibung über die Krankheiten und Beschwerden.

Bestimmt gut gemeint, aber leider völlig sinnlos. Bei einer GS müssen von SBV und BR die Möglichkeiten der "Behaltens- und/oder Erlangensalternative" des § 2 Abs. 3 SGB IX möglichst detailliert dargelegt werden. Krankheitsgeschichten interessieren die AA nicht die bohne.


Ein anderer Mitarbeiter wurde von 50 GdB auf 30 GdB runtergestuft. Er fragte auch ob er teilnehmen durfte.

Wenn zum Zeitpunkt der Versammlung die Nachwirkungsfrist des § 199 Abs. 1 SGB IX ausgelaufen ist, lautet die Antwort "NEIN".

--
&Tschüß

Wolfgang


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