Pflicht zum Gespräch bei Initiativbewerbung (Einstellung)

Christoph, Hessen, Monday, 14.05.2018, 15:46 (vor 2171 Tagen)

Hallo,
es ging eine Initiativbewerbung einer schwerbehinderten Menschen ein. Die Personalstelle leitete die Bewerbung auch an die SBV weiter. Der Arbeitgeber (AG) möchte dem Bewerber eine Absage schicken. Der Bewerber hat in seinem Anschreiben auf ein Urteil hingewiesen, dass öffentliche Arbeitsgeber zur Einladung zum Gespräch verpflichtet.
Besteht die verpflichtende Einladung von schwerbehinderten Menschen nur für ausgeschriebene Stellen?
So sieht es der AG.
Der AG hatte keine mögliche Stelle für den Bewerber gesehen. Die SBV hat sich jetzt schon 2-3 mögliche Stellen überlegt. Diese werden wir natürlich noch dem AG benennen. Muss der AG, wenn es offene Stellen gibt, den Bewerber zum Gespräch einladen, auch wenn er sich nicht ausdrücklich auf eine Stelle beworben hat?

Danke,
Gruß
Christoph


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