Pflicht zum Gespräch bei Initiativbewerbung (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 15.05.2018, 19:13 (vor 2167 Tagen) @ Christoph

Hallo,

ich sehe das genauso wie Garda:
Sofern kein konkreter Arbeitsplatz ausgeschrieben ist, muß der AG zwar die SBV unterrichten und mit ihr den Fall erörtern, eine Pflicht zum Vorstellungsgespräch besteht jedoch nicht.
Sind denn die "freien" Arbeitsplätze, von denen Du schreibst, nicht ausgeschrieben ?

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion