Datenschutz (Allgemeines)

ciralifan, Friday, 15.06.2018, 10:24 (vor 2142 Tagen) @ marvinsportkatze

Hi, dazu reicht es wenn du dir einen 3 Zeiler als Einwilligungserklärung selber schreibst..

Eine aus Sicht des Datenschutzes gültige Einwilligungserklärung muss informiert und freiwillig sein.
Informiert werden muss über:
◾den Zweck der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung (inklusive Löschung)
◾keine Weitergabe an Dritte .
◾die Möglichkeit nicht einzuwilligen und die damit verbundenen Folgen,
◾die Möglichkeit die Einverständniserklärung für die Zukunft zu widerrufen und an welche Stelle man sich hierfür wenden muss.
Quelle :Datenschutz TU München...


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