Datenschutz (Allgemeines)

Alexandra, München, Friday, 22.06.2018, 11:07 (vor 2140 Tagen) @ WoBi

Ich bin auch schon seit geraumer Zeit am Recherchieren, inwieweit SBV und auch PR/BR von Änderungen betroffen sind. Bislang finde ich nur die üblichen Infos im Allgemeinen für Unternehmen und den Arbeitnehmerdatenschutz und viele Schulungsangebote für SBV und PR/BR zum Thema.

Ich gehe da mit Wolfgangs Ausführungen, die Arbeitgeber müssen ja dieses Verzeichnis führen. Die Interessensvertretungen werden von den Beschäftigten gewählt und agieren auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen, wodurch aus meiner Sicht soz. eine aufgabenbezogene Zustimmung gegeben ist. Ich habe dazu folgenden Paragraphen gefunden, an den ich mich aktuell orientiere, solange ich keine anderen Informationen von unserer Behörde erhalte.

"§ 26 Abs. Satz 1 BDSG-neu: Personenbezogene Daten von Beschäftigten dürfen auch dann verarbeitet werden, wenn dies zur Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einem Tarifvertrag, einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Kollektivvereinbarung) ergebenden Rechte und Pflichten der Interessenvertretung der Beschäftigten erforderlich ist."

Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob Wolfgangs Aussage, dass wir als SBV keine "datenverarbeitende Stelle" sind, ganz stimmig ist. Zwar sind wir keine Stelle, sondern gewählte Interessensvertretung, aber Daten verarbeiten wir im Grunde schon.. Wenn mir gesundheitliche Hintergründe genannt werden und ich mit Vorgesetzten Kontakt aufnehme, nenne ich ja den Namen, im Gespräch (Betroffene Person ist i. d. R. auch dabei) bespreche ich die Auswirkungen der Behinderung auf die dienstliche Tätigkeit, ebenso im BEM oder aber auch fertige ich für mich als Gedächtnisstütze Notizen in Beratungsgesprächen an, ich schreibe Stellungnahmen für Gleichstellungsanträge, bei dienstlichen Beurteilungen und manchmal auch in versch. Verfahren. Ich selbst habe eine Seriendatei bzw. Datenquelle für den Seriendruck angelegt, die ich für die Infopost und Einladungen zu Versammlungen nutze. (Nur zur Info: Ich habe knapp 200 schwerbehinderte/gleichgestellte Kolleginnen und Kollegen an 200 Dienststellen in München, also nichts unter einem Dach.). Und genau in diesem Zusammenhang bin ich auch am Recherchieren, inwieweit ich trotz des o. g. Paragraphen und der gesetzl. Aufgaben der SBV nicht doch z. B. für den Versand dieser Infopost eine Einwilligung benötige.

Bislang habe ich es so gehandhabt, dass Neuzugänge schriftlich von mir über die bestehende SBV und deren Aufgaben informiert habe und ich über den Zugang ihrer Schwerbehinderteneigenschaft sowie ihrer Adresse durch den Arbeitgeber aufgrund der gesetzl. Bestimmungen erhalten habe. Ferner füge ich an, dass ich für die Ausübung meiner Tätigkeit diese Daten in meine Kartei aufgenommen habe und sie in regelmäßigen Abständen Infopost oder Einladungen erhalten. Falls die Person diese nicht über den Dienststellenverteiler, sondern per Mail oder Privatadresse erhalten möchte, möge sie mir es mitteilen. Ebenso, falls sie diese - mit Ausnahme der Einladung - gar nicht erhalten möchte.

Nach meinem Gefühl und Verständnis müsste dies nach wie vor ausreichen, aber es ist eben nur mein Verständnis.

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Die Angst ist nicht dein Feind. Sie ist ein Kompass, der dir zeigt, wo du wachsen musst. (Steve Pavlina)


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