Datenschutz (Allgemeines)
Hallo,
ich kann Dir leider nicht zustimmen.
Bei der Begriffsbestimmung der "datenverarbeitenden Stelle" kommt es nicht darauf an, ob es sich um eine gewählte Vertretung, eine Behörde, einen Betrieb oder sonstwas handelt.
§ 3 Abs. 7 BDSG kennt derartige Ausnahmen nicht.
Und auch die Begriffsbestimmungen des Art. 4 Nr. 1,2,7 DSGVO
https://dsgvo-gesetz.de/art-4-dsgvo/
treffen voll und ganz auf die SBV zu.
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&Tschüß
Wolfgang