Freistellung und Verantwortung (Freistellung)
Hallo,
die Entscheidung, ob eine Vollfreistellung in Anspruch genommen wird, trifft allein die SBV. Der AG hat hier gar nichts zu verlangen.
Und natürlich besteht der Anspruch auf externe Schulung auch dann weiter, wenn die SBV voll freigestellt ist.
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&Tschüß
Wolfgang