Freistellung und Verantwortung (Freistellung)

WoBi, Thursday, 21.06.2018, 08:36 (vor 2136 Tagen) @ SGBFreak

Hallo SGBFreak,
wie bereits geschrieben, ist die Vertrauensperson zur Erledigung der Ehrenamtstätigkeiten freizustellen. Dies ist eine besondere Herausforderung für die verantwortliche Führungskraft, weil nicht nur die Zeit, sondern auch der Arbeitsumfang für die Erledigung der geschuldeten Arbeitsleistung den wechselnden Ehrenamtsaufgaben ständig angepasst werden muss. Um dieses planerisch anzugehen, kann eine „virtuelle Teilzeittätigkeit“ für den Arbeitsumfang angenommen werden. Also z.B. die Stückzahlen des Produktes X auf 3/5 Wochenleistung.

Die Tätigkeit der SBV auf ein Tag zu fixieren ist ein netter Versuch eine Art „Fußfessel“ der SBV anzulegen, wenn damit verbunden ist, dass die SBV an den anderen Tagen ausschließlich die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringen soll.

Kann das mit einem fixierten Tag funktionieren?
- ist die Betriebsratssitzung nur an diesem Tag
- finden Ausschusstätigkeiten des BR nur an diesem Tag statt
- werden Vorstellungsgespräch nur an diesem Tag geführt
- werden Personalgespräche nur an diesem Tag geführt
- tagt der Arbeitssicherheitsausschuss nur an diesem Tag
- werden Sicherheitsbegehungen nur an diesem Tag durchgeführt
- werden BEM-Verfahren nur an diesem Tag durchgeführt
- usw.

Denke die Personalorganisation und der Betriebsrat werden sich derartige Zeitvorgaben nicht auferlegen, zumal es zu Überschneidungen durch die Terminkonzentration kommen würde. Durch die Ausübung der Ehrenamtstätigkeit darf keine Benachteiligung erfolgen.

Was soll sich an der Arbeitsplatzbeschreibung durch die Ausübung eines gewählten Ehrenamtes auf Zeit ändern?
Wird das bei den Betriebsratsmitgliedern auch so durchgeführt?

--
Gruß
Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion