Befunde an Betriebsarzt (Allgemeines)

Vertigo, Saarland, Thursday, 12.07.2018, 13:33 (vor 2113 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe mir hier schon die Finger wund gesucht, viele Beiträge gelesen und noch keine eindeutige Antwort gefunden.
Ist ein Mitarbeiter verpflichtet, dem Betriebsarzt Befunde seiner behandelnden Ärzte auszuhändigen?

Der Fall:
Wir haben eine Mitarbeiterin, die jetzt die dritte Abmahnung erhalten hat. Dieser Fall läuft jetzt schon vor Gericht.
Der Einigungstermin hat nix gebracht und die endgültige Entscheidung gibt's wohl erst im Herbst.

Die dritte Abmahnung an die Kollegin wurde jetzt während dem laufenden Verfahren zugeteilt.
Diese Kollegin war längere Zeit krank, mit Reha usw. und hatte ihre Arbeit wieder aufgenommen.
Sie wurde nach einem BEM zur Betriebsärztin bestellt, damit diese die Einsatzfähigkeit der Mitarbeiterin beurteilen kann. (gesundheitliche Eignung)
Die Mitarbeiterin war bei der Betriebsärztin zur Untersuchung und wurde aufgefordert, aktuelle Befunde zu besorgen und der Betriebsärztin vorzulegen oder eine Schweigepflichtentbindung zu unterschreiben, damit sie sich dies bei den Fachärzten besorgen kann. Die Kollegin hat dann den Rehaabschlußssbericht vorgelegt, den sie zum Teil geschwärzt hatte.

Die Betriebsärztin fand das nicht lustig und besteht weiter auf Befunde.
Die Kollegin schafft aber keine Befunde bei, weil sie kein Vertrauen zur Betriebsärztin hat.
Bald folgte dann die erste Abmahnung und dagegen hat die Mitarbeiterin dann geklagt. Seitdem läuft dies vorm Arbeitsgericht.

Nirgendwo konnte ich finden, dass ein Mitarbeiter verpflichtet ist, der BÄ solche Befunde zu überlassen.
Es ist nur vermerkt, dass er zur Mitarbeit verpflichtet ist......was auch immer damit gemeint ist.
Andererseits muss ich sagen, wie soll eine Betriebsärztin auch eine Beurteilung zur gesundheitlichen Eignung schreiben, wenn sie keine Befunde hat?

Die Kollegin aber möchte absolut keine Befunde an sie weitergeben. Den Grund, warum sie dies nicht möchte, weiß ich nicht. Sie sagt, die Betriebsärztin sei ihr nicht gut gewillt und möchte deshalb keine Befunde an sie geben.
Sie hatte vor der ersten Abmahnung vorgeschlagen, zum MDK zu gehen (freier Arztwahl), das wollte der Arbeitgeber nicht. Er besteht auf die Betriebsärztin.

Hatte vielleicht jemand von euch schon mal so einen Fall?

Liebe Grüße in die Runde

--
Gruß
Vertigo


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