Befunde an Betriebsarzt (Allgemeines)

Vertigo, Saarland, Friday, 13.07.2018, 08:50 (vor 2108 Tagen) @ garda

Hallo,
bei uns gilt der TVöD.
Es ist tatsächlich so, dass sie Abmahnungen austeilen können bis zum Nimmerleinstag.
Die dritte Abmahnung erfolgte während des jetzt noch laufenden Prozesses. Jetzt muss das Gericht entscheiden, ob die Mitarbeiterin die Unterlagen preis geben muss.

Dumm ist nur, dass die Mitarbeiterin jetzt schon wieder krank ist..........der psychische Druck hat mit Sicherheit keine positive Einwirkung auf ihre Gesundheit, und der Arbeitgeber hat noch eine Begründung mehr nachzuprüfen, ob sie ihren Job noch gesundheitlich machen kann.

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Gruß
Vertigo


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