Befunde an Betriebsarzt (Allgemeines)

ciralifan, Thursday, 12.07.2018, 14:46 (vor 2114 Tagen) @ Vertigo

Hi,
Schau mal hier, aus dem Leitfaden für Betriebsärzte ( kuvb.de)
Wenn Beschäftigte innerhalb eines
Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen
oder wiederholt arbeitsunfähig
sind, hat der Arbeitgeber
zu prüfen, wie die Arbeitsunfähigkeit
überwunden und mit welchen
Leistungen und Hilfen erneuter
Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der
Arbeitsplatz erhalten werden kann.
Auf Wunsch des Beschäftigten muss er
den BA hinzuziehen.
Hatte der Betroffene dies im BEM "gewünscht" oder wer ?

Weiterhin, wurde die datenschutzrechtliche Zustimmung der persönlichen Daten des Betroffenen eingeholt und er hat zugestimmt ?
Siehe auch ArbMedV V , hier ist eigentlich nur von Vorsorge und Prävention die Sprache, auch hier nur mit Zustimmung des AN ( §2 (3) / §6 (1)

In deinem Fall bleibt es nun ja abzuwarten was vor Gericht rauskommt, aber ich persönlich sehe für den AG schlechte Karten.
Der AN hat ja auch mitgearbeitet und nur versucht seine Persönlichkeitsrechte zu wahren.


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