Befunde an Betriebsarzt (Allgemeines)

Vertigo, Saarland, Friday, 13.07.2018, 08:56 (vor 2108 Tagen) @ ciralifan

Hi,

der Arbeitgeber hat die Mitarbeiterin nicht gefragt, sondern zur Betriebsärztin geschickt.
Das darf er ja im Rahmen der arbeitsmedizinischen Überwachung des Gesundheitszustandes, wenn ein Mitarbeiter länger als 6 Wochen krank war und im Rahmen eines BEM.
Ich bin wirklich mal gespannt, wie das Gericht entscheidet.

Geklagt hat sie über einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Gruß

--
Gruß
Vertigo


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