Wahlvorschläge bis 24:00 Uhr? (Wahlen)

Cebulon, Monday, 16.07.2018, 15:50 (vor 2082 Tagen) @ MatthiasNRW

Der Leitsatz des in der Broschüre verlinkten Urteils des BVerwG (Urteil vom 17.07.1980, 6 P 4.80) ist doch eindeutig:...

Prof. Düwell schreibt in dem neuen Wahlhandbuch 2018 zur "Wahl der Schwerbehindertenvertretung" auf Seite 93 auszugsweise klar und fundiert sowie praxisorientiert und mit stichhaltiger verständlicher Begründung entgegen dieser BIH-Broschüre:
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11.2.2. Frist für Wahlvorschläge:
"Das BAG geht davon aus, es sei nicht zu beanstanden, wenn der Wahlvorstand den Ablauf der Frist auf das Ende der Dienststunden des Wahlvorstandes oder auf das Ende der Arbeitszeit im Betrieb am letzten Tag der Frist begrenze. Dies setze allerdings voraus, dass der festgesetzte Fristablauf nicht vor dem Ende der Arbeitszeit der überwiegenden Mehrheit der Arbeitnehmer liege (BAG, 4.10.1977 - 1 ABR 37/77). Dem ist im Grundsatz zuzustimmen; denn den Mitgliedern des Wahlvorstandes ist nicht zuzumuten, sich am Tage des Fristablaufs bis 24 Uhr im Betrieb aufzuhalten oder wie staatliche Behörden einen Nachtbriefkasten einzurichten, der mit einem Mechanismus ausgestattet ist, um verspätet nach 24 Uhr eingehende Wahlvorschläge zu kennzeichnen ..."

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Da das BAG für alle SBV-Wahlanfechtungen nun mal zuständig ist und nicht das BVerwG, erscheint es klug, sich eher am BAG zu orientieren, das im Übrigen seine Rechtsprechung erst kürzlich 2018 für BR-Wahlen erneut bestätigte und ausdrücklich darauf verwies (BAG, 16.01.2018 - 7 ABR 11/16). Der Beschluss des BVerwG ist zwar im Ergebnis zutreffend (11 Uhr vormittags!), in der Begründung aber äußerst fragwürdig sowie viel zu weitgehend bzw. völlig lebensfremd...
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Zum Schichtbetrieb vgl. aber auch abweichend LAG Köln vom 20.05.2015, 5 TaBV 18/15. Das Verfahren wurde vom BAG eingestellt.

Leitsatz des LAG Köln: "Der Ablauf der Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen muss jedenfalls in Schichtbetrieben auf 24:00 Uhr des letzten Tages festgesetzt werden. Auf das Ende der Arbeitszeit des Wahlvorstands kommt es ebenso wenig an wie auf das Ende der Arbeitszeit der Mehrheit der Arbeitnehmer."

Gruß,
Cebulon


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