SBV bei einem 450-Euro-Job? (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 17.07.2018, 11:50 (vor 2104 Tagen) @ Sima

Hallo,

der Link beantwortet die Frage nur indirekt.

Ein 450€-Jobber ist in allen arbeitsrechtlichen Dingen ein völlig normaler Teilzeitarbeitnehmer mit allen Rechten und Pflichten.
Besonderheiten dieses Arbeitsverhältnisses sind lediglich im Bereich der Sozialversicherung gegeben.

Kein Arbeitgeber kann sich in irgendeiner Form auf irgendwelche Rechtsvorschriften berufen, die diese AN von arbeitsrechtlichen Pflichten ausnimmt - weil es diese Ausnahmen in keinem arbeitsrechtlichen Gesetz gibt.

"Mini-Jobber" sind nicht ausgenommen von Ansprüchen zB nach EFZG, BUrlG oder SGB IX. Sie dürfen auch nicht aus dem Geltungsbereich von Tarifverträgen herausgenommen werden, wie es in manchen alten Manteltarifverträgen üblich war.

--
&Tschüß

Wolfgang


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