SBV bei einem 450-Euro-Job? (Allgemeines)

Cebulon, Tuesday, 17.07.2018, 13:36 (vor 2102 Tagen) @ albarracin

Hallo zusammen, diese Minijobber sind zwar als Beschäftigte wahlberechtigt und werden in die Wählerliste eingetragen. Aber andererseits ist in § 164 SGB IX und § 165 SGB IX ausdrücklich von "Arbeitsplätzen" die Rede. Minijobber arbeiten aber wohl nicht auf Arbeitsplätzen im Sinne dieser Vorschriften wegen § 156 Abs. 3 SGB IX ("Stellen, auf denen Beschäftigte weniger als 18 Stunden wöchentlich beschäftigt werden"). Daher werden sie ja auch regelmäßig nicht im Verzeichnis zur Ausgleichsabgabe erfasst, oder? Gelten die § 164 Abs. 1 SGB IX sowie ggf. § 165 SGB IX trotzdem generell für Minijobber bei Einstellungsverfahren, obwohl in § 165 SGB IX ja auf den § 156 SGB IX ausdrücklich verwiesen wird in der Klammer?

Gruß,
Cebulon


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