SBV bei einem 450-Euro-Job? (Allgemeines)

WoBi, Wednesday, 18.07.2018, 18:24 (vor 2102 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

das Arbeitsplätze unter 18 Stunden wöchentliche Arbeitszeit für die Berechnung der Ausgleichsabgabe und als voller Zahlfaktor nicht generell berücksichtigt werden, mag vom Gesetzgeber gewünscht sein. Die Differenzierung wird in den Ausnahmen für die Anrechnung von Teilzeitbeschäftigten in § 158 SGB IX ausgedrückt. Es gibt in den Vertretungsgesetzen und im Kündigungsschutzgesetz andere Regelungen zur Berücksichtigung von Teilzeitbeschäftigten.

Im § 165 SGB IX hat es zur Folge, dass Personen mit voller Erwerbsminderungsrente mit einer täglichen Arbeitszeit bis zu 3 Stunden nicht die volle Unterstützung im Bewerbungsverfahren erhalten können. Also Personen, dies es besonders schwer auf dem Arbeitsmarkt haben und auf Grund ihrer Einschränkungen auf Teilzeitarbeit zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarf angewiesen sind.
Öffentlicher Arbeitgeber könnten sich mit < 45%-Teilzeitarbeitsplätze aus den Verpflichtungen des § 165 SGB IX verabschieden.

Ebenso ist die Unterstützung von behinderten Bewerbern bei Kurzzeitpraktikumsplätzen / Ferienjobs bei einer zeitlichen Begrenzung bis zu 8 Wochen durch die SBV eingeschränkt.

Diese 18-Stunden-Grenze war Gegenstand der Diskussionen zum BTHG. Wobei die Regelungen in § 165 SGB IX im Kern nicht durch das BTHG geändert worden sind. Es wurde die Pflicht zur Prüfung und die Zustimmung zur Veröffentlichung eingefügt. Diese 18 Stunden Wochenarbeitszeitgrenze ist im Bereich der Unterstützungsmöglichkeit im Stellenausschreibungsverfahren / Stellenbesetzungsverfahren durch die SBV korrekturbedürftig.
Die 18 Wochenstunden ist noch ein Relikt aus Tradition zur Arbeitszeitordnung, welche von einem 8 Stundentag und 6 Arbeitstagen als Basis ausgeht und im Arbeitszeitgesetz weitergelebt wird. Die Arbeitswelt hat sich seit 1924 geändert.

In § 185 Abs. 2, Satz 3 SGB IX ist die zeitliche Grenze zur Förderung auf 15 Stunden bzw. 12 Stunden festgelegt. Es könnte also anders geregelt werden.

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Gruß
Wolfgang


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