Anspruch auf mehrere Vorstellungsgespräche/Pflicht von mehreren Stellenbese (Einstellung)

maiklewa, Tuesday, 07.08.2018, 17:12 (vor 2088 Tagen)

Hallo,

dürfen wir eigentlich drei verschiedene Stellenausschreibungen in drei verschiedenen Bereichen zu einem Stellenbesetzungsverfahren zusammenschließen und brauchen wir einen Bewerber, der sich auf alle drei Stellen beworben haben sollte, auch nur einmal einladen oder handelt es sich um drei verschiedene Stellenbesetzungsverfahren, da drei verschiedene Stellen und somit müsste ein Bewerber, der sich auf alle drei Stellen bewerben würde, auch dreimal eingeladen werden müssen?

Vorab vielen Dank.

Grüße


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion