Anspruch auf mehrere Vorstellungsgespräche/Pflicht von mehreren Stellenbese (Einstellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 07.08.2018, 21:42 (vor 2083 Tagen) @ albarracin

Moin Moin

"Radio Eriwan gibt dazu zur Antwort: ein entschiedenes Jein!"

es kann Sinn machen, Stellenbewerber/innen für andere Ausschreibungen in einer Abteilung mit zu berücksichtigen, ggf. auch in dem selben Vorstellungsgespräch. Beispiel eine Abteilung suchte sowohl für das Labor als auch für die Forschung eine technische Assistentin. Eine Assistentin, die sich auf die Laborstelle beworben hat, hat bislang nur in der Forschung gearbeitet und würde auf diese Stelle in der selben Abteilung gut passen. Daher wurde ihr im Vorstellungsgespräch angeboten, ihre Bewerbung für diese Stelle umzumünzen. Dann macht auch ein zweites Vorstellungsgespäch mit dem identischen Teilnehmerkreis nicht wirklich Sinn.

Ob ein vergkleichbarer fall auch bei Dir vorliegt, kann ich ohne Fakten nicht sagen.

Liebe Grüße

Hendrik


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