Anspruch auf mehrere Vorstellungsgespräche/Pflicht von mehreren Stellenbese (Einstellung)

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 07.08.2018, 22:51 (vor 2060 Tagen) @ maiklewa

Hallo,

;-)

alle Stellen waren zeitgleich, aber unabhängig voneinander ausgeschrieben, also pro Stelle auch je eine Anzeige/Ausschreibung online, in Printmedien ...

Betroffen sind mehrere Ämter und somit Hauptaufgaben. Z. B. Bürgeramt, Hauptamt, Steueramt.

Aus allen Anzeigen steht das Übliche:

- Verwaltungsfachangestellter oder Bürokaufmann oder
- teamfähig
- flexibel
- ...

Genau, Zeit- und Aufwandsreduzierung. Aber ist das erlaubt? Nicht, dass ein Bewerber, der sich mehrmals beworben hat, nur einmal eingeladen wurde, aber ein zweites Mal hätte eingeladen werden müssen, und der macht dann Probleme.

Gruß


Hey,
wer sitzt denn auf der anderen Seite beim Vorstellungsgespräch? Immer dieselben Personen oder ändert sich die Zusammensetzung aufgrund der unterschiedlichen Ämtern?
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion