Anspruch auf mehrere Vorstellungsgespräche/Pflicht von mehreren Stellenbese (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 07.08.2018, 21:15 (vor 2060 Tagen) @ maiklewa

Hallo,

nur nicht zu viele Fakten bei der Fragestellung einstreuen, das verwirrt nur.

Und die übersichtliche Gliederung eines Textes mit Hilfe von Satzzeichen, Absätzen oder gar Leerzeilen wird ja auch völlig überschätzt. :-(

- Ironiemodus AUS -

Haben denn die Stellen überhaupt vergleichbare Anforderungen ?

Waren die Stellen evtl gemeinsam summarisch ausgeschrieben oder jede für sich einzeln ?

Was soll der Sinn der gemeinsamen Bearbeitung sein außer einer evtl. fragwürdigen Aufwandsreduzierung ?

--
&Tschüß

Wolfgang


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