Es eskaliert (Umgang mit BR / PR)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 11.09.2018, 20:44 (vor 2056 Tagen) @ bifavi

Moin Moin Bifavi,

dann schreib den Arbeitgbeber an und teile ihm mit, dass Du den Betriebsratsbeschluss von heute aussetzt und setzte den Betriebsrat ebenfalls in Kenntnis.

Hier die gesetzliche Grundlage:
Betriebsverfassungsgesetz
§ 35 Betriebsverfassungsgesetz: Aussetzung von Beschlüssen
(1) Erachtet die Mehrheit der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder die Schwerbehindertenvertretung einen Beschluss des Betriebsrats als eine erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen der durch sie vertretenen Arbeitnehmer, so ist auf ihren Antrag der Beschluss auf die Dauer von einer Woche vom Zeitpunkt der Beschlussfassung an auszusetzen, damit in dieser Frist eine Verständigung, gegebenenfalls mit Hilfe der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften, versucht werden kann.
(2) Nach Ablauf der Frist ist über die Angelegenheit neu zu beschließen. Wird der erste Beschluss bestätigt, so kann der Antrag auf Aussetzung nicht wiederholt werden; dies gilt auch, wenn der erste Beschluss nur unerheblich geändert wird.

§ 178,2 Satz 1 und 2: (2) 1Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; er hat ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen. 2Die Durchführung oder Vollziehung einer ohne Beteiligung nach Satz 1 getroffenen Entscheidung ist auszusetzen, die Beteiligung ist innerhalb von sieben Tagen nachzuholen; sodann ist endgültig zu entscheiden.

§ 178, 4 Satz 1,2 und 3: (4) 1Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates und deren Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen; sie kann beantragen, Angelegenheiten, die einzelne oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe besonders betreffen, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. 2Erachtet sie einen Beschluss des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates als eine erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen schwerbehinderter Menschen oder ist sie entgegen Absatz 2 Satz 1 nicht beteiligt worden, wird auf ihren Antrag der Beschluss für die Dauer von einer Woche vom Zeitpunkt der Beschlussfassung an ausgesetzt; die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und des Personalvertretungsrechts über die Aussetzung von Beschlüssen gelten entsprechend. 3Durch die Aussetzung wird eine Frist nicht verlängert.

Sollte der Betriebsrat hierauf nicht eingehen, dann beim Arbeitgeber Kostentragung für Beauftragung eines Rechtsanwalts und Klage gegen den Betriebsrat und falls der ASrbeitgeber bei seinem Beschluß bleibt und nach Aussetzung desselben die SBV ebenfalls nicht beteiligt, auch gegen den Arbeitgeber, falls der Rechtsanwalt dieses für erfolgsversprechend hält. Dann wird vor dem Verwaltungsgericht ggf. ein Bußgeld auch für zukünftige Verstösse festgelegt...... Zu dem Gerichtstermin bitte auch die Presse einladen, wenn der Arbeitgeber und erst recht der Betriebsrat als Arbeitnehmervertretung auf diese Weise als positives Leuchtfeuer für die Rechte der Schwerbehinderten einsetzen wollen, sollte dies doch entsprechend gewürdigt werden.

Liebe Grüße

Hendrik


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