Schwerbehinderte in Konkurrenz zur Übernahme von Auszubildenden (Stellvertreter/in)
Kennt sich Jemand mit dem Sachverhalt Übernahme von befristeten Schwerbehindertenbeschäftigten in eine Dauerstelle in Konkurrenz zu TVAöD § 16a Übernahme von Auszubildenden aus? Wer hat hier den Vorrang und wenn es der Schwerbehinderte Beschäftigte ist, wo steht das?
Danke!