Schwerbehinderte in Konkurrenz zur Übernahme von Auszubildenden (Stellvertreter/in)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 10.10.2018, 12:32 (vor 2018 Tagen) @ Hertha

Moin Moin Hertha,

zunächst einmal habe ich diverse Fragen an Dich:
1. Du kommst aus dem öffentlichen Dienst, wegen TVÖD. Leider steht in Deinem Profil nicht das Bundesland. Gibt es bei Euch Schwerbehindertenrichtlinien o.ä. des Landes (Hertha = Berlin?) und wenn ja, steht in diesen auch, dass auch Kommunen angehalten werden, diese umzusetzen? Wenn ja, was steht in diesen Richtlinien zur Umsetzung von Schwerbehinderten?

2. Es gibt den § 164 SGB IX. Im Absatz 4 steht unter anderem, dass Schwerbehinderte einen Anspruch auf eine Beschäftigung haben, bei der sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten möglichst voll verwerten und entfalten können. Ist dies beim bisherigen Arbeitspltz auch der Fall, oder trifft dies nur auf den neuen zu? Ist der erste Arbeitsplatz aus anderen Gründen nicht leidensgerecht, muss die/der Kollege also umgesetzt werden? Bei Beantwortung dieser Fragen mit Ja, wäre hier ein juristischer Hebel möglich.

3. Normalerweise gilt ja eine Bestenauslese. Wenn der/die Schwerbehinderte Berufserfahrung mitbringt, die bei einer Ausbildenden logischerweise noch nicht vorliegt, würde ich diesen Qualifikationsvorsprung immer in die Waagschale werfen. Sollte die/der Schwerbehinderte aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen eine Versetzung benötigen, wäre auch dieses Argument anzuwenden. Sollte auch im Erlass Eures Bundeslandes hierzu etwas stehen, wäre auch die Erwähnung hilfreich.

4. Sucht die Schwerbehinderte nach einer Umschulung eine neue Stelle, wäre sie identisch zur Auszubildenden, daher ist ohne Hintergrundkenntnisse keine definitive Antwort möglich. Ebenso wären ggf. Vorerfahrungen für die Stelle, falls z.B. die Auszubildende weitere berufliche Kenntnisse mitbringt, wichtig für eine Einschätzung.

4. Gibt es bei Euch im Betrieb eine Inklusionsvereinbarung/Integrationsvereinbarung? Wenn ja, ist hier etwas zu der Umsetzung von Schwerbehinderten geregelt?

Leider kann ich Dir nicht direkt eine Antwort geben, aber vielleicht helfen die Hinweise weiter.

Liebe Grüße

Hendrik


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