Schwerbehinderte in Konkurrenz zur Übernahme von Auszubildenden (Stellvertreter/in)

WoBi, Friday, 12.10.2018, 09:17 (vor 2022 Tagen) @ Hertha

Hallo Herta,

ich sehe dies als ein Fall für § 205 SGB IX an. Auch wenn die Übernahme der Azubis geregelt ist, darf der Arbeitgeber die Rechte von schwerbehinderten Menschen nicht außen vor lassen und muss die Regelungen nach dem SGB IX beachten.
Bitte nicht von der Überschrift des § 205 SGB IX täuschen lassen, sondern einen Kommentar dazu ziehen.

Der Vorrang von Gesetzen gegenüber einem Tarifvertrag wurde bereits angesprochen. Zumal hier keine Öffnungsklausel im SGB IX steht.

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Gruß
Wolfgang


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