zur (vereinfachten) Wahl eingeladen, aber die Wahl wurde nicht durchgeführt (Wahlen)

fisch21, Tuesday, 30.10.2018, 13:46 (vor 2014 Tagen)

Hallo,

ich bin der Gesamt-Schwerbehindertenvertreter in unserer GmbH, die aus mehreren Betrieben besteht. In einem Betrieb hat die amtierende lokale Vertrauensperson für gestern eine Wahlveranstaltung (vereinfachtes Wahlverfahren) angesetzt. Zur Wahlveranstaltung kam neben der amtierenden Vertrauensperson nur noch 1 weitere Wahlberechtigte. D.h. es waren letztendlich nur 2 von 15 Wahlberechtigten anwesend. Die Vertrauensperson - offensichtlich von der geringen Resonanz entäuscht - hat dann ad hoc gestern entschieden, dass sie nun überhaupt keine Wahl durchführt. Damit würde es in diesem Betrieb bis zur nächsten Wahlperiode keine lokale Schwerbehindertenvertretung mehr geben.

Meine Fragen in diesem Zusammenhang sind:

1. kann die amtierende Vertrauensperson so etwas überhaupt entscheiden? Wenn sich jedoch auch niemand
als Wahlleiter aufstellen läßt, dann scheitert ja die Wahl schon daran, oder sehe ich das falsch.
2. muss die Situation nun so akzeptiert werden oder muss nun nochmals zu einer Wahl in diesem Betrieb
eingeladen werden?
3. wenn in d. Betrieb in 2018 keine SBV-Wahl mehr stattfindet, dann werden die betroffenen Schwerbehinderten +
Gleichgestellten zukünftig direkt von der Gesamt-SBV betreut?

Im voraus vielen Dank für Eure Antworten.

Viele Grüße
Karl


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