Abbruch der Wahl durch SBV (Wahlen)

Cebulon, Tuesday, 30.10.2018, 16:58 (vor 2014 Tagen) @ fisch21

Besteht ein gesetzlicher Zwang, dass die amtierende Vertrauensperson die Wahl durchführt?

Hallo, diese amtierende VP muss einladen, sonst Amtspflichtverletzung. Sie darf m.E. auch zweiten Anlauf starten, evtl. mit Unterstützung/Beratung durch die GSBV, sofern ihre Amtszeit noch nicht abgelaufen ist. In § 19 SchwbVWO steht nichts von "kann". Die VP hat aber diese Wahlen nicht durchzuführen, sondern lediglich einzuladen und vorzubereiten. Die Durchführung liegt bei der zu wählenden Wahlleitung nach § 20 SchwbVWO.

Gruß,
Cebulon


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