Abbruch der Wahl durch SBV (Wahlen)

Cebulon, Tuesday, 30.10.2018, 15:51 (vor 2014 Tagen) @ fisch21

Die Vertrauensperson - offensichtlich von der geringen Resonanz enttäuscht - hat dann ad hoc gestern entschieden, dass sie nun überhaupt keine Wahl durchführt.

Hallo, krasser Rechtsbruch! Abbruch einer SBV-Wahl kommt grds. nur bei Nichtigkeit in Frage laut ständiger Rechtsprechung. Davon kann hier aber nicht mal ansatzweise die Rede sein bloß wegen geringer Wahlbeteiligung. Die hätte halt etwas Werbung machen müssen, so wie das ja andere auch tun bzw. einen auf den Betrieb zugeschnitten Wahlaufruf starten sollen. Da gibts wirklich genug teils professionelle Ratgeber im Internet mit sehr guten und einfach umsetzbaren Praxistipps von Gewerkschaften u.v.a. Die Vertrauensperson hat einzuladen, ist aber nicht befugt auszuladen, bloß weil ihr was nicht passt.

Wenn sich jedoch auch niemand als Wahlleiter aufstellen läßt, dann scheitert ja die Wahl schon daran, oder sehe ich das falsch?

Das siehst Du insoweit "falsch", als sich notfalls ausnahmsweise auch die GSBV zur Wahlleitung wählen lassen könnte, wenn sich sonst niemand im Betrieb dazu in der Lage sieht.

Gruß,
Cebulon


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