Abbruch der Wahl durch SBV (Wahlen)

Cebulon, Tuesday, 30.10.2018, 22:58 (vor 2014 Tagen) @ fisch21

Falls nun nochmals zu dieser lokalen SBV-Wahl geladen wird und sich am Wahltag keiner als Wahlleiter zur Verfügung stellt, was passiert dann?

Hallo, das gehört nach meinem Verständnis eindeutig zur Vorbereitung, dass sich die VP im Vorfeld schon mal nach geeigneter potentieller Wahlleitung umschaut, deren Bereitschaft abklärt. Oder sie sondiert beim BR, der ja auch auf die Wahl hinwirken soll nach § 176 SGB IX zwecks "Abstellung" eines Mitglieds oder Ersatzmitglieds, wenn VP es nicht selbst machen will.

Ohne eine Wahlleitung läuft jedenfalls nichts, da Wahlversammlung nicht handlungsfähig wäre ohne Wahlleitung, sagt die allg. Literaturmeinung. Sollte VP zum Zeitpunkt der Einladung aber nicht mehr im Amt sein, ginge Einladung nur über drei Wahlberechtigte, den BR oder "theoretisch" das Integrationsamt nach dem Wortlaut des § 19 Abs. 2 SchwbVWO. Umstritten ist in Literatur, ob auch GSBV einladen könnte zur örtl. Wahl.

Gruß,
Cebulon


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