Darf sich ein Ersatzmitglied des Wahlvorstands zur Wahl aufstellen lassen? (Wahlen)
Hallo Mietze_katz,
jein - so nicht ganz richtig
Als nicht Wahlberechtigter (kein aktives Wahlrecht = nicht Schwerbehindert oder Gleichgestellt) kann sich ein (Ersatz-)Mitglied des Wahlvorstandes/Nichtbehinderter nicht selbst zur Wahl stellen.
Nur durch einen Wahlberechtigten (mit aktivem Wahlrecht) kann sich ein Nichtbehinderter aufstellen lassen und die erforderlichen Stützunterschriften sammeln, wenn die Voraussetzungen (z.B. 6 Monate im Betrieb am Wahltag) für das passive Wahlrecht bestehen. Steht so doch im Wahlausschreiben, welches der Wahlvorstand erlassen hat.
Hinweis: Ein Wahlvorschlag wird durch die erste Unterschrift eines Wahlberechtigten bereits durchgeführt.
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Gruß
Wolfgang