Darf sich ein Ersatzmitglied des Wahlvorstands zur Wahl aufstellen lassen? (Wahlen)

WoBi, Monday, 03.12.2018, 20:54 (vor 1971 Tagen) @ mietze_katz

Hallo Mietze_katz,

jein - so nicht ganz richtig

Als nicht Wahlberechtigter (kein aktives Wahlrecht = nicht Schwerbehindert oder Gleichgestellt) kann sich ein (Ersatz-)Mitglied des Wahlvorstandes/Nichtbehinderter nicht selbst zur Wahl stellen.
Nur durch einen Wahlberechtigten (mit aktivem Wahlrecht) kann sich ein Nichtbehinderter aufstellen lassen und die erforderlichen Stützunterschriften sammeln, wenn die Voraussetzungen (z.B. 6 Monate im Betrieb am Wahltag) für das passive Wahlrecht bestehen. Steht so doch im Wahlausschreiben, welches der Wahlvorstand erlassen hat.

Hinweis: Ein Wahlvorschlag wird durch die erste Unterschrift eines Wahlberechtigten bereits durchgeführt.

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Gruß
Wolfgang


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