Darf sich ein Ersatzmitglied des Wahlvorstands zur Wahl aufstellen lassen? (Wahlen)

mietze_katz, Oberbayern, Monday, 17.12.2018, 07:51 (vor 1928 Tagen) @ Reinhard S.

..... nur sollte er dann nicht im Wahlvorstand tätig sein. Auch nicht als Ersatzmitglied.

Bist Du auch in der Lage Deine Ausführungen mit den zugehörigen Verweisen (Gesetz, §§) ect. zu untermauern?

Würde mich interessieren, wo dieses so steht!

1. Dürfte das Wahlthema mittlerweile durch sein (Okt./Nov)
2. m.M. nach ist Deine Aussage völliger Blödsinn. Die Tätigkeit im Wahlvorstand beeinflusst weder das aktive noch das passive Wahlrecht! (Juristisch bedeutet "SOLL" gleich "MUSS", somit "sollte nicht" gleich "darf nicht")

Kleiner Tip:
Man erwartet von einem neuen Forenmitglied nicht, dass er zu allen Beiträgen Stellung beziehen kann, jedoch was gepostet wird, sollte dann doch eine gewisse fundierte (richtige) Aussage darstellen. Oftmals ist auch die speziell für Neueinträge vorgesehene Suchfunktion hilfreich.
In diesem Sinne viel Erfolg und Spass bei der SBV-Arbeit und auch hier im Forum, jedoch bitte vor Einträgen auch die Verweise auf die rechtliche Grundlage erarbeiten.

VG


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