Darf sich ein Ersatzmitglied des Wahlvorstands zur Wahl aufstellen lassen? (Wahlen)
Darf er schon, nur sollte er dann nicht im Wahlvorstand tätig sein. Auch nicht als Ersatzmitglied.
Hallo Reinhard,
in einzelnen Wahlordnungen für Personalräte und für die Mitarbeitervertretungen u.s.w. gibt es zwar solche Ausschlüsse – nicht aber in Wahlordnung für Betriebsräte, und nicht in SchwbVWO für die Wahlen der SBV.
Gruß,
Cebulon