Darf sich ein Ersatzmitglied des Wahlvorstands zur Wahl aufstellen lassen? (Wahlen)

garda, Berlin, Tuesday, 04.12.2018, 08:11 (vor 1970 Tagen) @ Thomasr

Um Gottes willen,- jetzt wird´s kompliziert... kannst du mir das in "leichter Sprache" erklären?

Hallo Thomas,

ich versuche das mal, denn ich bin nicht so sicher ob das alles jetzt leicht genug war. :-)

Aufstellen lassen zur Wahl kann sich grundsätzlich jeder, der auch zur entsprechenden Personalvertretung (BR, PR, MAV usw.) wahlberechtigt ist.

Da ihr offenbar das große Wahlverfahren habt, benötigt jeder Kandidat mindestens 3 bzw. die vom Wahlvorstand im Wahlausschreiben festgelegte Anzahl Stützunterschriften.

Der Kandidat muss weder sb noch gleichgestellt sein.

Noch Fragen?

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


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