Darf sich ein Ersatzmitglied des Wahlvorstands zur Wahl aufstellen lassen? (Wahlen)
Um Gottes willen,- jetzt wird´s kompliziert... kannst du mir das in "leichter Sprache" erklären?
Hallo Thomas,
ich versuche das mal, denn ich bin nicht so sicher ob das alles jetzt leicht genug war.
Aufstellen lassen zur Wahl kann sich grundsätzlich jeder, der auch zur entsprechenden Personalvertretung (BR, PR, MAV usw.) wahlberechtigt ist.
Da ihr offenbar das große Wahlverfahren habt, benötigt jeder Kandidat mindestens 3 bzw. die vom Wahlvorstand im Wahlausschreiben festgelegte Anzahl Stützunterschriften.
Der Kandidat muss weder sb noch gleichgestellt sein.
Noch Fragen?
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Mit freundlichen Grüßen
Michael