Darf sich ein Ersatzmitglied des Wahlvorstands zur Wahl aufstellen lassen? (Wahlen)

SFliege, Tuesday, 04.12.2018, 09:14 (vor 1969 Tagen) @ Thomasr

Leichte Sprache sieht meines Erachtens so aus:

Bei einer Wahl werden Stimmen abgegeben.
Personen, die bei einer Wahl ihre Stimme abgeben können, nennt man Wähler.
Wähler haben ein sogenanntes "aktives" Wahlrecht.
Bei einer SBV-Wahl haben nur schwerbehinderte Personen ein "aktives" Wahlrecht.

Bei einer Wahl ist derjenige gewählt, der die meisten der abgegebenen Stimmen erhalten hat.
Um bei einer Wahl gewählt werden zu können, muss man ein sogenanntes "passives" Wahlrecht haben.
Bei einer SBV-Wahl haben auch nicht schwerbehinderte Personen ein passives Wahlrecht.
Man verliert sein passives Wahlrecht auch nicht, wenn man in den Wahlvorstand berufen wird.

Genauere Informationen zum aktiven und passiven Wahlrecht bei SBV-Wahlen enthält die Wahlbroschüre der BIH im Kapitel 3 auf den Seiten 34 bis 45.
:-)


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