Urheberfrage zu SBV Logo (Allgemeines)

MatthiasNRW, Wednesday, 12.12.2018, 09:44 (vor 1959 Tagen) @ klausr

Hallo,
ich habe eben die Info bekommen, dass das SBV Logo mit den 3 verschlungenen Personen NICHT verwendet werden darf. Ich bin der Meinung dass es für nicht kommerzielle Zwecke zur freien Verfügung steht.
Logobeispiel (nicht meine Webseite): https://www.ruhr-uni-bochum.de/sbv/
Wer kann mir hier eine fundierte Aufklärung geben?

Was veranlasst dich zu dieser Meinung?

Ich bin kein Experte im Urheberrecht, aber:
Das Recht an der Verwertung liegt ausschließlich beim Urheber (§ 15 UrhG). Der Urheber kann Nutzungsrechte einräumen (§ 31 UrhG). Einschränkungen des Rechtes für nicht-kommerzielle Zwecke gelten für Bibliotheken sowie für Unterricht, Forschung und Lehre (§ 60a ff UrhG).

Falls das Logo ein verwaistes Werk darstellt, gilt § 61 UrhG. Hierzu ist eine detaillierte Suche nach dem Urheber erforderlich (§ 61a UrhG nebst Anlage Punkt 3 für visuelle Werke).

Kurz:
Für eine Aussage über Nutzungsrechte müsste der Urheber und seine Aussage hinsichtlich der Verwertung bekannt sein. Alles andere ist sehr dünnes Eis. Eine fundierte Antwort wird in der Regel ein Fachanwalt für Urheberrecht erteilen können.

--
Gruß
Matthias

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