Urheberfrage zu SBV Logo (Allgemeines)

Emph, Thursday, 20.12.2018, 09:34 (vor 1952 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter!

Dieser von Dir beschriebene "Rechtsirrtum" kann dann aber wohl nicht zu Lasten des Nutzers gehen, der seinerzeit aufgrund der Hinweise auf der Webseite davon ausgehen konnte, dass er das Logo auch tatsächlich verwenden darf.
Bis dato gibt es auch keinerlei Hinweis, dass sich daran etwas geändert haben könnte (Unabhängig davon dürfte aber auch ein solcher Hinweis im Ergebnis zunächst nichts ändern, da ich keine Regelung erkennen kann, die den Nutzer des Logos dazu verpflichten würde, regelmäßig zu kontrollieren, ob sich die Nutzungsrechte geändert haben könnten). Anders gestaltet sich die Situation zumindest nach meiner Meinung erst dann, wenn der Urheber sich an den Betreffenden wendet und und hier nun seine davon abweichenden Rechte geltend macht.

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